Bitte beachten Sie, dass diese Seite sich derzeit im Aufbau befindet, daher nicht alle Fragen beinhaltet
Verhalten im Notfall
Für den Fall das sie ein Feuer sehen folgen Sie folgenden Punkten
Sollten sie einen Unfall sehen folgen Sie diesen Punkten
Rauchmelder:
Seit dem 01.01.2013 gilt für alle Neubauten im Bundesland Bayern eine Rauchmelder Pflicht! Die Übergangsfrist für bereits bestehende Gebäude läuft noch bis zum 31.01.2017. Bis dort hin müssen betroffene Gebäude Rauchmelder nachgerüstet haben. Die jeweiligen Hauseigentümer tragen für den Einbau der Rauchmelder Verantwortung.
Sollten sie sich selber Rauchmelder kaufen müssen, so geben wir Ihnen hier einige Tipps:
- Rauchmelder sollten sich auf jeden Fall in folgenden Räumen befinden: Flur(e), Wohn- und Kinderzimmer, Schlafzimmer, ggf Dachboden, Keller. Installieren sie bitte keine Rauchmelder in Bad und Küche, denn Rauchmelder können Wasserdampf nicht von Rauch unterscheiden.
-Für größere Gebäude sind Rauchmelder mit Funkverbindung zu empfehlen.
Allgemein gilt:
Richtiges Verhalten bei Sonderrechten
Sollten Sie in die Situation kommen, das hinter Ihnen ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Folgetonhorn auftaucht, beachten Sie bitte Folgende Anweisungen.
Zusatz
Unsere Einsatzkräfte sind mit gelben Dachaufsetzern mit der Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" ausgestattet. Sie sind nicht gezwungen aber es wäre wünschenswert, diesen Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren, überholen zu lassen und Verständnis für Geschwindigkeitsübertretungen zu haben. Denn Sie können nie wissen ob Menschenleben in Gefahr sind.
Verhalten als Zivilperson an einer Einsatzstelle
Sind Sie nicht direkt in den Vorfall involviert möchten wir sie bitten, Ihren Weg einfach fortzusetzen. Machen sie auf keinen Fall Bilder von der Einsatzstelle, den Einsatzkräften oder Verletzten! Verlassen Sie nicht die Wohnung wenn sie beispielsweise sehen, dass die Feuerwehr in die Nachbarstraße fährt.
Sollten Sie die Einsatzstelle trotz Aufforderung der Einsatzkräfte nicht verlassen, so kann Ihnen der Einsatzleiter einen Platzverweis für die Dauer des Einsatzes erteilen. Wird auch diese nicht geachtet, kann die Polizei hinzugezogen werden.